Pressemitteillung G20ApUA: Innenbehörde missachtet rechsstaatliche Grundrechte

Der Außerparlamentarische Untersuchungsausschuss G20 (G20ApUA)
kritisiert das Verhalten der Hamburger Innenbehörde. Diese hat dem vor
Gericht stehenden Konstantin P. während seines laufenden Verfahrens eine
Ausweisungsverfügung zugestellt – ohne das Urteil des Amtsgerichts
abzuwarten. Die Behörde fordert Konstantin P. auf, Deutschland umgehend
zu verlassen. Zudem soll es ihm für fünf Jahre verboten sein, nach
Deutschland und erweitert auch in den Schengenraum einzureisen. Dieses
Verhalten steht im Gegensatz zu den Prinzipien des Rechtsstaats. Der
Prozess wird morgen, am 2. März um 9 Uhr fortgesetzt.

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