PM G20ApUA: Ungebrochener Verurteilungswille der Hamburger Justiz

Im Berufungsverfahren des Niederländers Peike S. am Landgericht Hamburg hat die Vorsitzende Richterin am 10. Verhandlungstag einen Antrag abgelehnt, Videomaterial als Beweismittel beizuziehen, das Peike S. entlasten könnte. 
Peike S. war im August 2017 von Amtsrichter Johann Krieten im ersten G20 Prozess zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden, weil er sich angeblich des schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bei der Festnahme schuldig gemacht hätte. In diesem ersten Prozess hatten laut Hamburger Polizei keine Foto- oder Videoaufzeichnungen vorgelegen; die Verurteilung hatte lediglich auf Zeugenaussagen von zwei Berliner Polizisten beruht. Im Berufungsverfahren kam nun heraus, dass die schriftlichen Zeugenaussagen der beiden Beamten auf Veranlassung der  SoKo „Schwarzer Block“ aufeinander abgestimmt worden waren.
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